Neues Infektionsschutzgesetz IfSG §28b
WICHTIG, bitte vor Besuch der Praxis unbedingt lesen!
Seit dem 24.11.2021 gibt es ein neues Infektionsschutzgesetz IfSG §28b.
Zutritt von Besuchern (ausgenommen sind zwingend erforderliche Begleitpersonen des/der Patient/innen) nur mit 3G-Regel möglich!
Patient/innen benötigen KEINE Nachweispflicht, unabhängig davon ob geimpft/genesen/getestet!
Wir bitten dennoch um eine kurze Auskunft bzgl. der 3G-Regel!
Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass diese Vorgaben nicht von der Praxis erstellt wurden, sondern uns vom Infektionsschutzgesetz IfSG §28b n.F. Sonderregelung für Einrichtungen im Gesundheitswesen vorgeschrieben werden.
Die erhobenen Daten werden nach sechs Monaten vernichtet!
Vielen Dank für Ihre Kooperation!
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