FFP2 Maskenpflicht ab 1. Oktober
Ab dem 01. Oktober 2022 gilt das neue Infektionsschutzgesetz.
Dieses besagt, dass alle Besucher*innen und Patient*innen unserer kieferorthopädischen Fachpraxis eine FFP2 Maske tragen müssen. Die gesetzliche Vorgabe trifft auf alle Personen ab dem siebten Lebensjahr zu.
Die bundesweite FFP2-Maskenpflicht - zum Schutz vor Infektionskrankheiten mit hoher Dynamik - wird bis zum 7. April 2023 gelten.
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